Marder – klein und posierlich. Ab 16. Oktober endet in Thüringen die Schonzeit

Poltern über der Zimmerdecke, Kratzen in der Nacht oder beschädigte Dämmung: Ein Steinmarder kann im Dachboden erheblichen Ärger verursachen. Für Hausbesitzer in Thüringen wird das Thema jetzt besonders interessant: Am 15. Oktober endet die Schonzeit. Ab 16. Oktober beginnt die Jagdzeit für Steinmarder.

Steinmarder sind nachtaktiv und nutzen gern Dachböden, Zwischendecken oder Garagen als Unterschlupf. Typische Hinweise sind nächtliches Poltern und Kratzen, Kot, Nahrungsreste sowie beschädigte Dämmung oder Kabel.

Was gilt in Thüringen?

Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht. In Thüringen gilt für ihn eine Jagdzeit vom 16. Oktober bis zum 28. Februar. Die Schonzeit läuft entsprechend vom 1. März bis 15. Oktober.

Das bedeutet aber nicht, dass Hausbesitzer ab dem 16. Oktober selbst zur Falle greifen dürfen. Welche Maßnahmen zulässig sind und wer sie durchführen darf, richtet sich nach dem Jagdrecht und den örtlichen Voraussetzungen. Während der Aufzuchtzeit gilt außerdem der Schutz der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere. § 22 Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass diese bis zur Selbstständigkeit der Jungtiere nicht bejagt werden dürfen.

Marder im Dach – woran erkennt man ihn?

Vier typische Hinweise:

  • Nächtliche Geräusche: Poltern, Kratzen oder Trippeln.
  • Kot: häufig mit erkennbaren Nahrungsresten.
  • Beutereste: zum Beispiel Federn oder Knochen.
  • Schäden: zerwühlte Dämmung, Kabel oder andere Materialien.

Steinmarder können durch erstaunlich kleine Öffnungen ins Gebäude gelangen. Deshalb reicht bereits eine Schwachstelle am Dach, an einer Verkleidung oder am Übergang zur Fassade.

Wie teuer kann ein Marderschaden werden?

Eine genaue Statistik über Marderschäden an Häusern gibt es nicht. Der ADAC nennt für Schäden am Haus eine durchschnittliche Größenordnung von 450 bis 500 Euro. Bei größeren Schäden am Dach können die Kosten jedoch deutlich steigen. Wird beispielsweise die Dachabdichtung beschädigt und dringt Wasser ein, können Reparaturen mehrere Tausend Euro kosten.

Deutlich besser dokumentiert sind Marderschäden an Autos: Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden 2024 rund 252.000 Schäden an kaskoversicherten Pkw registriert. Der Schadenaufwand lag bei rund 157 Millionen Euro, durchschnittlich waren es etwa 620 Euro pro Schaden.

Diese Zahlen beziehen sich allerdings auf Fahrzeuge und nicht auf Schäden an Gebäuden.

Was hilft gegen einen Marder?

Hausmittel wie Essig, Gerüche, Licht oder Geräusche können einen Marder kurzfristig stören. Eine dauerhafte Lösung ist das jedoch nicht unbedingt.

Eine Möglichkeit ist die Vergrämung. Dabei soll der Marder seinen Unterschlupf freiwillig verlassen. Besonders wichtig ist, vorher sicherzustellen, dass sich keine Jungtiere im Dach befinden.

Eine Öffnung sollte deshalb niemals einfach verschlossen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass ein Tier im Gebäude eingeschlossen wird.

Ist der Marder sicher verschwunden, sollten die Zugänge gesucht und dauerhaft gesichert werden. Dazu gehören beispielsweise beschädigte Dachziegel, Spalten an Verkleidungen oder andere Einstiegsmöglichkeiten.

Wo bekommen Betroffene in Thüringen Hilfe?

Bei einem Marderproblem können sich Hausbesitzer zunächst an die Untere Jagdbehörde ihres Landkreises wenden. Dort können sie sich über die örtlichen Regelungen und Ansprechpartner informieren.

Wartburgkreis

Untere Jagdbehörde – Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen
Telefon: 03695 615905
E-Mail: ordnung@wartburgkreis.de
Ansprechpartner: Herr Andres und Frau Siebeneicher.

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Untere Jagdbehörde / Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Telefon: 03693 485-8139
E-Mail: jagd@lra-sm.de bzw. jagdportal@lra-sm.de.

Landkreis Gotha

Zuständig ist die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Gotha, Amt für Sicherheit und Ordnung. Der Landkreis führt die Untere Jagdbehörde als zuständige Stelle für jagdrechtliche Fragen.

Für allgemeine Anfragen kann außerdem der Zuständigkeitsfinder Thüringen genutzt werden. Dort lässt sich anhand des Wohnortes die zuständige Behörde ermitteln.

Marder im Dach: Das sollten Hausbesitzer beachten

1. Spuren prüfen
Nächtliche Geräusche, Kot oder beschädigte Dämmung können auf einen Marder hinweisen.

2. Nicht selbst fangen oder töten
Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht.

3. Jungtiere beachten
Vor allem in der Aufzuchtzeit darf ein Muttertier nicht von seinen Jungtieren getrennt werden.

4. Zugang nicht sofort verschließen
Erst muss sicher sein, dass kein Tier mehr im Dach sitzt.

5. Fachleute einschalten
Sie können prüfen, ob eine Vergrämung möglich ist und wo der Marder ins Gebäude gelangt.

6. Gebäude anschließend sichern
Nur wenn die Einstiegsmöglichkeiten dauerhaft verschlossen werden, lässt sich eine Rückkehr verhindern.

Fazit

Für Hausbesitzer in Thüringen beginnt am 16. Oktober die Jagdzeit auf Steinmarder. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Marder nun einfach selbst gefangen oder getötet werden darf. Wer einen Marder im Dach vermutet, sollte zunächst die Spuren prüfen, den Zugang nicht vorschnell verschließen und sich bei Bedarf an die zuständige Jagdbehörde oder einen Fachbetrieb wenden.

Wer professionelle Hilfe bevorzugt kann sich auch an folgende Adresse wenden:

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Bild von Lubos Houska auf Pixabay

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